Heizen mit Holz

Heizen mit Holz - Was man wissen muss

Die energetische Nutzung von Holz hat viele verschiedene Facetten. Sie reicht von dem gemütlichen Kaminofen für Scheitholz im Wohnzimmer über moderne Holzzentralheizungen, die mit Pellets, Scheitholz oder Hackschnitzeln Ein- und Mehrfamilienhäuser heizen, bis zu Holzheizwerken, die Bioenergiedörfer und Stadtviertel per Nahwärmenetz mit erneuerbarer Wärme versorgen. Darüber hinaus verarbeiten große Biomassekraftwerke Altholz und Industrierestholz zu erneuerbarem Strom, erneuerbarer Prozesswärme für Industriebetriebe und Fernwärme für Städte.

Deutschland verfügt über große Holzvorräte, ein enormes Holzaufkommen und erhebliche ungenutzte Energieholzpotenziale. Obwohl Deutschlands Wälder nachhaltig bewirtschaftet werden und bei der Entwicklung und Markteinführung effizienter und emissionsarmer Holzheizkessel und Einzelraumfeuerungen sowie der Modernisierung des Anlagenbestandes hervorragende Fortschritte zu verzeichnen sind, steht das Heizen mit Holz immer wieder in der Kritik von Medien und Interessengruppen.

Schauen Sie sich die hier gesammelten Fakten zum Thema Holzenergie an, diese tragen zur Aufklärung und Versachlichung der Diskussion bei.

Die Luft ist rein: Anforderungen an die heutige Heiztechnik

Mit den Anforderungen an neue Biomasseanlagen und an nachzurüstende oder auszutauschende Bestandsanlagen wird ein wichtiger Beitrag zur Luftreinhaltung und Minderung von Feinstaubbelastungen geleistet.
In Deutschland werden rund 11 Millionen Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe, ganz überwiegend Kaminöfen für Brennholz, und ca. 1,1 Mio. Holzheizkessel für Scheitholz, Holzhackschnitzel und Holzpellets betrieben. Mit den strengeren Emissionsanforderungen der Kleinfeuerungsanlagenverordnung und ihren Übergangsregelungen für Biomasseanlagen im Bestand, wurden gute Fortschritte bei der Luftreinhaltung erreicht. Forschungsergebnisse belegen, dass eine weitergehende Emissionsreduzierung nötig und möglich ist. Bedeutende Einflussfaktoren sind:

  • Art und Qualität der Brennstoffe
  • Feuerungsart, Brennkammerdesign und Verbrennungsluftzufuhr/-Regelung
  • Oxidationskatalysatoren und Feinstaubabscheider zur Rauchgasreinigung 

Die Errichtung emissionsarmer Pelletöfen und Holzzentralheizungen wird im Rahmen der „Bundeförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) finanziell gefördert. Mit der BEG EM wird das bisherige Marktanreizprogramm Heizen mit erneuerbaren Energien (MAP), das einen deutlichen Ausbau des Marktes für effiziente und emissionsarme Biomasseanlagen bewirkte, ab 2021 fortgeführt.
Informationen zum Heizen mit Holz und zu Holzheizungen finden Sie auf https://heizen.fnr.de

Die Datenbank bietet technische Daten und Informationen zu den verschiedenen Biomasseheizkesseln sowie Anbieteradressen.

Heizkessel

Je nach Anwendung bzw. Einsatzzweck und der vorgesehenen Brennstoffart steht eine große Vielfalt an Biomasseanlagen zur Auswahl:

  • Pelletkessel
  • Scheitholzkessel
  • Kombikessel
  • Hackschnitzelkessel
  • Strohheizungen
  • Bio-Gas-Kessel
  • Bio-Heizöl-Kessel

Dank technischer Entwicklung weisen moderne Biomasseanlagen wie z. B. Pelletöfen/Pelletkessel, Scheitholzvergaserkessel und Hackschnitzelheizungen heute Kesselwirkungsgrade von oft deutlich über 90 Prozent auf. Die technische Entwicklung ist bemerkenswert, so erreichen moderne Anlagen rund 20 Prozent höhere Wirkungsgrade als Holzheizkessel, die vor 20 bis 30 Jahren eingebaut wurden! Mehrere Hersteller haben inzwischen auch die Brennwerttechnik bei Holzheizungen zur Marktreife entwickelt. Kessel mit Brennwerttechnik nutzen den Energiegehalt des Brennstoffs nahezu vollständig, indem sie auch die Kondensationswärme des Wasserdampfes im Abgas verwerten. Sie sind dadurch besonders effizient.

Die Weiterentwicklung und Optimierung von Feuerungsräumen und Verbrennungssystemen sowie der Steuerung bzw. Regelung der Verbrennung bei Öfen und Kesseln führte aber nicht allein zu besserer Effizienz der Holzverbrennung. Einhergehend damit wurde auch das Emissionsverhalten maßgeblich verbessert. Moderne Holzfeuerungen zeichnen sich durch sehr geringe Emissionen an Staub, Kohlenmonoxid und Stickoxiden aus. Im Jahr 2010 wurde die 1. Bundes-Immissonsschutz-Verordnung, auch Kleinfeuerungsanlagenverordnung genannt, novelliert. Sie legt Mindestwirkungsgrade und deutlich verschärfte Emissionsanforderungen für Einzelraumfeuerstätten fest.

Der Regelungsbereich der Verordnung erstreckt sich auch auf Bestandsanlagen. Mit den Anforderungen an neu zu errichtende Anlagen und mit den Regelungen zur Sanierung bzw. Außerbetriebnahme alter Feuerungen wird ein wichtiger Beitrag zur Luftreinhaltung und Minderung von Feinstaubbelastungen geleistet.
Die Errichtung emissionsarmer Pelletöfen (wassergeführt) und Holzzentralheizungen wird aus dem Programm Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) im Wege von Zuschüssen bzw. zinsgünstigen Darlehen sowie durch Steuerbegünstigung sehr attraktiv gefördert. Da mit den technischen Mindestanforderungen der BEG EM an förderfähige Biomasseanlagen nochmals strengere Anforderungen an Emissionen und Mindestwirkungsgrade gestellt werden, als es die Kleinfeuerungsanlagenverordnung und die Prüfnorm EN 303-5 vorsehen, wird Sorge getragen, dass besonders effiziente und emissionsarme Biomasseanlagen errichtet werden. Mit effizienten, emissionsarmen Biomasseanlagen können auch Sie die Energiewende unterstützen und durch CO2-Minderung zum Klimaschutz beitragen.

Marktübersicht Staubabscheider

Für die Minderung von Staub in den Rauchgasen von Biomasseanlagen kommen verschiedene Technologien in Frage. Dabei werden primäre (anlageninterne) und sekundäre (nachgeschaltete) Maßnahmen unterschieden. Bei den sekundären Emissionsminderungsmaßnahmen kommen im Wesentlichen folgende Abscheidetechnologien zur Anwendung:

  • Fliehkraftabscheider (Zyklone bzw. Multizyklone),
  • elektrostatische Abscheider,
  • filternde Abscheider (z.B. Gewebefilter, keramische Filter),
  • Abscheider als Abgaswäscher (ohne Nutzungsmöglichkeit des durch Abgaskondensation erzielbaren Wärmeertrags).

Während bei mittleren und größeren Biomasseanlagen – angepasst an die Leistungsklasse und die eingesetzten Brennstoffe - in der Regel Multizyklone und Gewebefilter zum Einsatz kommen, wurden für Einzelraumfeuerstätten und kleine bis mittlere Biomasseanlagen als Antwort auf die stufenweise strengeren Emissionsanforderungen der Kleinfeuerungsanlagenverordnung vorwiegend elektrostatisch wirkende Abscheider sowie Katalysatoren entwickelt und in den Markt eingeführt. Für handbeschickte, raumluftabhängig und geschlossen betriebene Scheitholzfeuerungen wurde vom Deutschen Institut für Bautechnik ein katalytisch wirkendes System zur Minderung der Emission von Kohlenstoffmonoxid und Kohlenwasserstoffen und teilweise auch Staub im Abgas zugelassen.
Am Markt findet sich ein wachsendes  Angebot an Staubfiltern und Staubabscheidern für kleine und mittlere Biomasseanlagen. Die Technologien werden zurzeit aktiv weiterentwickelt. Im Rahmen der BEG EM wird diese Entwicklung auch durch die Gewährung eines Innovationsbonus für Biomasseanlagen mit besonders geringen Staubemissionen < 2,5 mg/m³ begünstigt.

Weitere Fakten zu diesem Themenbereich finden Sie hier sowie in unserer Reportage zur Biowärme.

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